Was sich im Mai 2026 geändert hat
Vor ein paar Wochen sagte jemand in einer Runde, im August werde es ernst mit dem AI Act. Vor einem Jahr hätte ich genickt. Heute stimmt der Satz so nicht mehr.
Die Kommission hat im November 2025 den sogenannten Digital Omnibus vorgelegt. Am 7. Mai 2026 haben sich Parlament, Rat und Kommission politisch darauf geeinigt. Das ist die erste Änderung am AI Act, seit er im Juni 2024 verabschiedet wurde. Formal beschlossen und im Amtsblatt veröffentlicht wird sie in den kommenden Wochen, rechtzeitig vor August 2026.
Der Kern: Die Fristen für Hochrisiko-Systeme rücken nach hinten. Der Grund ist unspektakulär. Die technischen Normen und Leitlinien, die Unternehmen für die Umsetzung brauchen, sind noch nicht fertig. Die europäischen Normungsgremien wie CEN-CENELEC arbeiten daran. Niemand soll dafür bestraft werden, dass er einen Standard nicht erfüllt, den es noch gar nicht gibt.
Was viele dabei übersehen: Verschoben wird ein Teil, nicht das Ganze. Die Verbote gelten weiter. Die Pflichten für allgemeine KI-Modelle gelten weiter. Und es kommen sogar neue Verbote dazu.
Die Frist verschiebt sich. Die Aufgabe bleibt die gleiche.
Vier Klassen, ein Prinzip
Der AI Act folgt einem risikobasierten Ansatz. Je größer das Schadenspotenzial einer Anwendung, desto strenger die Anforderungen. Das klingt logisch, weil es logisch ist. An diesem Prinzip hat das Update nichts geändert. Nur an den Fristen.
Verboten
Manche Anwendungen sind schlicht nicht erlaubt. Soziales Scoring durch Behörden oder Unternehmen. Manipulation von Verhalten, besonders bei verletzlichen Gruppen. Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum zur Überwachung. Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in der Schule. Diese Verbote gelten seit Februar 2025. Wer solche Systeme noch betreibt, hat ein Problem.
Hochrisiko
Erlaubt, aber stark reguliert. Gemeint sind Systeme, die Entscheidungen mit echten Konsequenzen für Menschen treffen oder vorbereiten. Bewerbungsprozesse, Kreditvergabe, medizinische Diagnostik, Zugang zu öffentlichen Leistungen, kritische Infrastruktur. Für diese Systeme gelten Risikomanagement, Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und menschliche Aufsicht. Genau hier sind die Fristen verschoben worden. Mehr dazu im Zeitplan.
Begrenztes Risiko
Chatbots, Produktempfehlungen, generative KI für Texte oder Bilder. Hier gilt eine überschaubare Pflicht: Transparenz. Menschen müssen wissen, dass sie mit einer KI sprechen oder dass ein Inhalt künstlich erzeugt wurde.
Minimales Risiko
Spamfilter, Rechtschreibkorrektur, Suchvorschläge, interne Assistenzsysteme. Keine spezifischen Anforderungen durch den AI Act. Datenschutz und IT-Sicherheit gelten natürlich weiter.
Wo Hochrisiko im Unternehmen wirklich steckt
Das ist der Punkt, an dem viele überrascht sind. Hochrisiko klingt nach Science-Fiction oder Militär. Ist es aber nicht.
Ein automatisiertes System zur Bewerbervorauswahl: Hochrisiko. Ein Scoring-Modell für die Kreditvergabe: Hochrisiko. Eine KI, die Empfehlungen für Vertragsverlängerungen gibt und dabei Kundendaten auswertet: je nach Gestaltung ebenfalls. Die Frage ist nicht, ob du KI einsetzt. Die Frage ist, was deine KI entscheidet oder vorbereitet, und wen das betrifft.
Fünf Fragen helfen bei der Einordnung.
Hat die KI Einfluss auf Entscheidungen mit rechtlichen, finanziellen oder sozialen Folgen?
Gesundheit, Arbeit und öffentliche Dienste sind besonders streng reguliert.
Gibt es eine menschliche Kontrollinstanz, oder entscheidet die KI allein?
Biometrische, personenbezogene oder sensible Daten erhöhen das Risikolevel.
Besonders schutzbedürftige Gruppen wie Kinder, Patientinnen und Patienten oder Arbeitssuchende spielen eine eigene Rolle.
Was trotz Verschiebung längst gilt
Wer aus der verschobenen Hochrisiko-Frist schließt, der AI Act sei ein Thema für übermorgen, liegt falsch. Mehrere Teile greifen schon heute, und einer kommt sogar früher, als man denkt.
Die Verbote stehen, und es kommen neue dazu
Die verbotenen Praktiken aus Artikel 5 gelten unverändert seit Februar 2025. Das Update fügt zwei neue hinzu. Ab dem 2. Dezember 2026 ist es verboten, KI-Systeme einzusetzen, um nicht einvernehmliche intime Darstellungen einer erkennbaren Person zu erzeugen oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu generieren. Das ist eine der sichtbarsten inhaltlichen Änderungen am Gesetz.
Allgemeine KI-Modelle bleiben in der Pflicht
Die Pflichten für allgemeine KI-Modelle, also die großen Sprach- und Basismodelle, gelten seit August 2025 und wurden nicht verschoben. Wer solche Modelle anbietet, muss weiter dokumentieren, Trainingsdaten transparent machen und Urheberrecht beachten.
Transparenz kommt in zwei Schritten
Bei Chatbots gilt ab August 2026: Menschen müssen erkennen, dass sie mit einer KI sprechen. Die maschinenlesbare Kennzeichnung von künstlich erzeugten Inhalten, also das technische Wasserzeichen für KI-Bilder, Audio oder Video, wurde für bereits im Markt befindliche Systeme um vier Monate auf den 2. Dezember 2026 verschoben. Neue Systeme müssen sie ab Markteintritt erfüllen.
Bei KI-Kompetenz wurde der Ton weicher
Die Pflicht zur KI-Kompetenz bleibt, aber sie ist anders formuliert. Statt sicherzustellen, dass Mitarbeitende kompetent mit KI umgehen, müssen Anbieter und Betreiber künftig Maßnahmen ergreifen, um diese Kompetenz zu fördern. Aus meiner Sicht ist das eher eine sprachliche Entschärfung als eine echte Entlastung. Wer KI im Unternehmen einsetzt, kommt um Befähigung ohnehin nicht herum.
Der Fahrplan, neu sortiert
Mehr Zeit heißt nicht weniger Arbeit
Die eigentliche Herausforderung liegt selten beim Gesetzestext. Sie liegt davor. In meiner Arbeit bei einem Unternehmen mit rund 200 Menschen sehe ich immer wieder, dass die meisten Teams gar nicht genau wissen, welche KI-Systeme sie überhaupt einsetzen. Nicht aus Nachlässigkeit. Sondern weil KI-Nutzung dezentral gewachsen ist. Ein Team hat eine Lösung eingeführt, ein anderes eine andere. Die Gesamtübersicht fehlt.
Genau diese Übersicht verlangt der AI Act. Und sie lohnt sich unabhängig von jeder Frist. Konkret heißt das: alle eingesetzten Systeme erfassen, intern gebaute wie extern bezogene. Jedes nach Risikoklasse einordnen. Für Hochrisiko-Systeme Risikomanagement aufsetzen, Entscheidungen dokumentieren, menschliche Aufsicht sicherstellen und in der EU-Datenbank registrieren. Diese Registrierungspflicht hat das Update übrigens nicht angetastet.
In meiner Praxis kennzeichnen wir bei jedem KI-Use-Case direkt, in welche Risikoklasse er fällt. Nicht als bürokratische Pflichtübung, sondern weil es von Anfang an beeinflusst, wie wir einen Use Case bauen und begleiten. Wer das erst am Ende prüft, baut manchmal zweimal.
Die verschobene Frist nimmt etwas Druck aus dem Kalender. Den klugen Schritt nimmt sie nicht vorweg. Wer jetzt systematisch inventarisiert, weiß zum ersten Mal genau, was er hat und was er damit macht. Das ist keine Compliance-Übung. Das ist die Grundlage für gute KI-Governance.
Stand Juni 2026. Die Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026 ist politisch beschlossen, die formale Annahme und Veröffentlichung im Amtsblatt werden für die folgenden Wochen erwartet.
Covington / Inside Privacy: EU AI Act Update, Timeline Relief, Targeted Simplification, and New Prohibitions, Detailanalyse der Omnibus-Einigung und neuen Fristen.
Gibson Dunn und Hogan Lovells bestätigen die verschobenen Fristen für Anhang III (2. Dezember 2027) und Anhang I (2. August 2028).
Europäische Kommission: Regulatory framework on AI, offizieller Überblick zum AI Act.
Wie sortierst du eure KI-Systeme gerade ein?
Wenn du gerade eine Bestandsaufnahme machst oder vor der Einordnung stehst, tausche ich mich gern dazu aus. Am einfachsten auf LinkedIn oder per Mail.
